Notar Volker Heinze


Berufliche Biografie des Notars Volker Heinze
 


1964 geboren in Ulm/Donau
1984 Abitur am Kepler-Gymnasium Ulm/Donau
1984 - 1990 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in den Sprachen Englisch und Russisch, Abschluss mit
Fachspezifischer Fremdprachenprüfung II (Englisch) bzw.  (Russisch)
1987 - 1990 studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Ostrecht der Universität Passau (Prof. Dr. Martin Fincke)
1990 Erstes Juristisches Staatsexamen
1990 - 1993 Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Passau, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht Handels- und Wirtschaftsrecht II der Universität Passau (Prof. Dr. Jan Wilhelm)

1993 Zweites Juristisches Staatsexamen
1994-1998 Notaranwärter bei der Notarkammer Sachsen, als solcher:
1995-1997
Notariatsverweser der Notarstelle Dieter Heinze, Meerane
1997 - 1998 Notariatsverweser der Notarstelle Karl Reu, Leipzig
1998 Notariatsverweser der Notarstelle Franz O. Assenbrunner, Glauchau
01.11.1998 Ernennung zum Notar auf Lebenszeit mit Amtssitz in Glauchau
seit 1998 Mitglied im Ausschuss für allgemeine Rechtsftagen der Notarkammer Sachsen
seit 1999 durch das Staatsministerium der Justiz bestellter Prüfer im Ersten Juristischen Staatsexamen
2000 - 2004 Mitglied und Sprecher der Arbeitsgruppe Kostenrecht der Notarkammern der fünf neuen Länder
seit 2000 Dozent für Erbrecht im Rahmen der Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Zwickau
seit 2002 Mitglied des Vorstands der Notarkammer Sachsen
seit 2003 Mitglied des Ausschlusses für Versicherungsfragen der Bundesnotarkammer

Angaben nach § 6 Teledienstgesetz (TDG)
Notar Volker Heinze
Schlossplatz 6
08371 Glauchau
Telefon: 03763 - 15070/2197
Telefax: 03763 - 15871

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer wurde nicht zugteilt, eine Eintragung in das Handelsregister oder ein sonstiges Register ist Notaren nicht möglich. Dienstaufsichtsbehörden sind der Präsident des Landgerichts Chemnitz, der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden und der Sächsische Staatsminister der Justiz. Notar Volker Heinze ist Mitglied der Notarkammer Sachsen. Er übt den Beruf des Notars aus, das Amt wurde ihm vom Sächsischen Staatsminister der Justiz übertragen auf der Grundlage des Bundesnotarordnung vom 24.02.1961, BGBl. I, S. 98, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung vom Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern vom 23.04.2004, BGBl. I, S. 598.