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Kanzlei des Notars Volker Heinze Mit der Ernennung zum Notar auf Lebenszeit hat Herr Notar Volker Heinze die Notarstelle des Notars Franz O. Assenbrunner als dessen Amtsnachfolger übernommen. All dessen Aktenbestände aus dessen Glauchauer Amtszeit befinden bei Herrn Notar Volker Heinze. Er verwahrt ferner alle Aktenbestände des Notars Dieter Heinze, Meerane, und der Notariatsverweser und Notariatsverwalter dieser Amtsstelle bis zur Einziehung der Notarstelle in Meerane im Jahre 2001. Der Notar beschäftigt derzeit vier Arbeitskräfte. Davon haben zwei das Recht, die Bezeichnung "Leitender Notariatsmitarbeiter" zu fuhren. Es handelt sich hierbei um besonders qualifizierte Kräfte, die nach ihrer Berufsausbildung als Notargehilfe bzw. nach langjähriger Tätigkeit in der notariellen Praxis eine zweijährige berufsbegleitende Ausbildung zum "Leitenden Notariatsmitarbeiter" durchlaufen haben, die sie befähigt, auch schwierige Fragen der notariellen Praxis sicher und kompetent bearbeiten zu können. | | Die Kanzlei befindet sich seit dem Jahr 2000 in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, dessen Giebelgestaltung mit derjenigen des Schlosses Forderglauchau harmoniert. Bereits vor einhundert Jahren haben sich in diesem Gebäude einmal die Räume einer Notarkanzlei befunden, was der Eintrag in entsprechende Adreßbücher beweist.Von Notar Volker Heinze begleitete Rechtsvorgänge Der Notar Volker Heinze bearbeitet alle Rechtsvorgänge die der notariellen Beurkundung bedürfen. Als Beispiele werden aufgezählt: Grundstückskaufverträge, Grundstücksüberlassungsverträge (auch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge), Grundschulden, Dienstbarkeiten, Löschungsbewilligungen fur Grundstücksbelastungen, Erbverträge, Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbscheinsanträge, Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Partnerschaftsverträge, Gesellschaftsgründungen (Aktiengesellschaft, GmbH, GmbH & Co. KG, andere Personengesellschaften wie Gesellschaft bürgerlichen Rechts, oHG), gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Anteilsabtretungen, Gesellschafterversammlungsniederschriften, Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister, Vorgänge nach dem Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung (insbesondere Ausgliederung), Vermögensübertragung), U nternehmenskauf- und -überlassungsverträge, Vollmachten insbesondere Vorsorgevollmachten - und Patientenverfugungen. Gelegentlich werden auch nicht beurkundungsbedürftige Verträge entworfen und auch beurkundet wie insbesondere Gewerberaummietverträge, Sponsoringverträge, öffentlichrechtliche Verträge über Fördermittel, Unternehmenskaufverträge usw. | | |
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